Newsletter 05/2021
GESAMTSITUATION
Aufgrund der neuen Corona Schutzverordnung (CoronaSchVo) vom 28.05.2021 und der endlich auch im Kreis Mettmann sinkenden Inzidenzwerte machen auch wir uns intensiv Gedanken um den Neustart des Trainingsbetriebes.
Die schlechte Nachricht vorweg: Es gibt derzeit noch keine offizielle Information über die Öffnung der Wasser Welt für die Öffentlichkeit und den Trainingsbetrieb. Die aktuellen Zahlen machen uns jedoch Mut, dass wir vielleicht sogar noch vor den Sommerferien die ein oder andere Trainingseinheit im Wasser absolvieren können. Heute wollen wir gerne die für uns relevanten Punkte aus der CoronaSchVo für euch aufbereiten.
Die bisherigen Regelungen werden durch ein neues Vier-Stufen-Modell abgelöst, wobei die ersten drei Stufen in der CoronaSchVO festgelegt werden und die vierte das Infektionsschutzgesetz des Bundes mit der dort eingeführten „Bundesnotbremse“ definiert.
Von Bedeutung sind für den Sport folgende drei Stufen:
- die Inzidenzstufe 1: 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35
- die Inzidenzstufe 2: 7-Tage-Inzidenz von über 35 bis höchstens 50
- die Inzidenzstufe 3: 7-Tage-Inzidenz von über 50
Die Zuordnung zu einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt erst, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. In umgekehrte Richtung geht es, wenn der Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird.
Die grundsätzlich gute Nachricht der aktuellen CoronaSchVo: Das generelle Betriebsverbot für Hallenbäder ist weggefallen. Die neue CoronaSchVO kennt nur noch Schwimmbäder, die in Abhängigkeit von der Inzidenzstufe für verschiedene Personengruppen und Tätigkeiten öffnen dürfen.
Was bedeuten die Stufen konkret für uns?
Inzidenzstufe 3
Zulässig ist in der Inzidenzstufe 3 die Sportausübung im Freien nach § 14 CoronaSchVO. In Inzidenzstufe 3 dürfen die Bäder für die Anfängerschwimmausbildung sowie Wettkämpfe und Training von Profiligen, Berufssportlern sowie offiziell benannten Bundes- und Landeskadern an den Bundes- und Landesstützpunkten den Betrieb aufnehmen. Zusätzlich ist das Training im Freibad mit gewissen Auflagen möglich.
Für uns bedeutet dies: Wir müssen auf jeden Fall auf die Stufe 2 warten.
Inzidenzstufe 2
Jetzt wird es leider etwas komplizierter. Denn die Situation in den Bädern muss aus Sicht des Badbetreibers und der Vereine betrachtet werden. Wir beschränken uns hier der Einfachheit halber auf die Vereinssicht, die strengere Regeln beinhaltet als für die Badbetreiber vorgegeben.
Für das Training im Hallenbad gilt, dass für den kontaktfreien Sport der Mindestabstand eingehalten werden muss. Der Kontaktsport wird auf 12 Personen begrenzt.
Aber wo ist unser Trainingsbetrieb einzuordnen? Leider ist noch immer nicht eindeutig festgelegt, ob das Schwimmen in Bahnen als kontaktfreier Sport einzustufen ist. Wir alle wissen, dass das Einhalten des Abstandes sowohl beim Schwimmen und erst recht in den Schwimmpausen schwierig einzuhalten ist. Die nachweislich reduzierte Infektionsgefahr durch das gechlorte Wasser hat bedauerlicherweise keine Eingang in die Regelungen gefunden. Insofern müsste vermutlich die strengere Regelauslegung greifen und wir müssten das Schwimmtraining als Kontaktsport einordnen. Ein Training wäre demnach dann ggf. in zwei Gruppen auf den Bahnen 1 und 4 (5 Meter Abstand zwischen den Gruppen) mit maximal 12 Aktiven pro Bahn möglich.
Grundsätzlich gilt für die Teilnahme am Training das 3G-Prinzip (Getestet – Geimpft – Genesen).
Inzidenzstufe 1
Jetzt wird es zum Glück ganz einfach: In der Inzidenzstufe 1 ist in geschlossenen Hallen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen zugelassen. Und sofern die Inzidenzstufe 1 für das ganze Land gilt, fällt die Verpflichtung zum Negativtestnachweis weg.
TROCKENTRAINING
Da in der aktuellen Stufe 2 das Training im Freien auf Sportanlagen möglich ist, haben wir bereits mit der Stadt und dem Personal der Wasser Welt Kontakt aufgenommen, um die Möglichkeit eines Trainings auf der Liegewiese der Wasser Welt anbieten zu können. Wir haben hierzu bereits eine mündliche Zusage erhalten, ein entsprechendes Hygienekonzept liegt dem Sportamt der Stadt Wülfrath zur Prüfung vor. Wir hoffen darauf, dass wir ab dem 07. Juni das Online-Training am Montag durch ein gemeinsames Training bei schönem Wetter auf der Wiese am Schwimmbad durchführen können! Nähere Infos dazu gibt es dann kurzfristig über die WhatsApp Gruppen.
Wichtig in diesem Zusammenhang: Auch hier wird ein Negativtest die Voraussetzung zur Teilnahme am Training sein.
SOMMERFEST
Das Sommerfest wird in der geplanten Variante als Fest nicht stattfinden. Wir prüfen gerade, ob wir evtl. ein kleines „Event“ als Ersatz auf die Beine stellen können.
Viele Grüße
Das Trainerteam der TBW Schwimmabteilung
Suche
Neueste Beiträge
Archive
- September 2024
- Juli 2024
- April 2024
- März 2024
- Januar 2024
- November 2023
- Oktober 2023
- September 2023
- Juni 2023
- Mai 2023
- März 2023
- Februar 2023
- Januar 2023
- Dezember 2022
- November 2022
- Oktober 2022
- September 2022
- April 2022
- Februar 2022
- Januar 2022
- Dezember 2021
- November 2021
- August 2021
- Juli 2021
- Juni 2021
- Mai 2021
- April 2021
- März 2021
- Februar 2021
- Dezember 2020
- November 2020
- Oktober 2020
- August 2020
- Juli 2020
- Juni 2020
- Mai 2020
- März 2020
- Februar 2020
- Dezember 2019
- November 2019
- September 2019
- Juli 2019
- April 2019
- März 2019
- Februar 2019
- November 2018
- Oktober 2018
- September 2018
- Juli 2018
- Juni 2018
- Mai 2018
- April 2018
- März 2018
- Februar 2018
- Dezember 2017
Kategorien
Anmeldung zum Newsletter
Theme von The WP Club . Proudly powered by WordPress