• Startseite
  • Termine
  • Verein
    • Über uns
    • Trainingszeiten
    • Ergebnisse
    • Vereinsrekorde
  • Mitgliedschaft und Abzeichen
    • Schnuppertraining
    • Mitgliedsbeiträge
    • Satzung
    • Schwimmabzeichen
  • Newsletter
    • Newsletter – Anmeldung
    • Newsletter – Archiv
  • Kontakt
    • Kontaktformular
    • Ansprechpartner
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Login
  • Anmeldung zur Weihnachtsfeier
Seitenleiste

Suche

Neueste Beiträge

  • Trainingsauftakt 2023
  • Update zur Spendenaktion für die Ukraine
  • Spendenaktion „Alles was hilft, über den Winter zu kommen“
  • Ergebnisse der Mehrlagenmeisterschaft 2022
  • Einlass zur Mehrlagenmeisterschaft

Archive

  • Januar 2023
  • Dezember 2022
  • November 2022
  • Oktober 2022
  • September 2022
  • April 2022
  • Februar 2022
  • Januar 2022
  • Dezember 2021
  • November 2021
  • August 2021
  • Juli 2021
  • Juni 2021
  • Mai 2021
  • April 2021
  • März 2021
  • Februar 2021
  • Dezember 2020
  • November 2020
  • Oktober 2020
  • August 2020
  • Juli 2020
  • Juni 2020
  • Mai 2020
  • März 2020
  • Februar 2020
  • Dezember 2019
  • November 2019
  • September 2019
  • Juli 2019
  • April 2019
  • März 2019
  • Februar 2019
  • November 2018
  • Oktober 2018
  • September 2018
  • Juli 2018
  • Juni 2018
  • Mai 2018
  • April 2018
  • März 2018
  • Februar 2018
  • Dezember 2017

Kategorien

  • Information
  • Newsletter
  • Training
  • Veranstaltungen
  • Wettkämpfe

Anmeldung zum Newsletter

Turnerbund Wülfrath Abteilung Schwimmen

Theme von The WP Club . Proudly powered by WordPress

  • Newsletter

Newsletter 02/2022

12. Januar 2022
Holger Schönekes
0 Kommentare
NACHWEISPFLICHT TRAININGSTEILNAHME
Nach dem etwas ruckelnden Start in die Schulzeit und auch in den Trainingsbetrieb können wir nach Rücksprache mit der Stadt Wülfrath einige Erleichterungungen hinsichtlich der Testnachweise verkünden. Es gelten ab sofort die folgenden Regeln:
  • Es gilt die 2G+-Regel. Bei der Sportausübung im Schwimmbad und der Sporthalle müssen immunisierte Personen bis auf Weiteres zusätzlich einen aktuellen, negativen Antigen-Schnelltest nachweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Alternativ ist ein negatives PCR Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist, zulässig. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend, ebenso wenig die Schultests, wenn keine Bescheinigung vorliegt.
  • Die zusätzliche Testpflicht entfällt für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren.
  • Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sind immunisierten Personen gleichgestellt und gelten aufgrund der in der Schule durchgeführten Tests als getestete Personen. Sie benötigen also keinen Nachweis.
  • Schüler ab 16 Jahren ohne Auffrischungsimpfung sollten in der Schule eine Bescheinigung erhalten, die beim Training vorzulegen ist. Stellt die Schule keine Bescheinigung aus, ist ein negativer Antigen-Schnelltest oder ein PCR-Test vorzuweisen.
  • Da die Ergebnisse der Schnelltests von uns geprüft werden müssen, sind diese zum Training mitzubringen, sofern von der oben genannten Personengruppe erforderlich. 
  • Im Laufe des Januars werden wir noch einmal alle vorhanden Impfzertifikate prüfen und das Datum der Impfung zu unseren Unterlagen nehmen.
  • Abschließend eine große Bitte: Grundschüler*innen werden in der Regel nur zwei mal in der Woche getestet. Insbesondere bei unserem Training am Montag ist dann der letzte Test schon sehr lange zurück. Wir würden uns daher sehr freuen, wenn in diesem Fall zumindest ein Schnelltest zu Hause durchgeführt wird, um für alle Schwimmer*innen nach wie vor den größtmöglichen Schutz zu erhalten. 
« Newsletter 01/2022
Newsletter 03/2022 »