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Update 12.01.2022
Update 06.01.2022
Wir starten das Training mit dem Ende der Schulferien für alle Gruppen am 10. Januar zu den gewohnten Zeiten in die neue Saison. Dabei haben wir die aktuell gültige Corona Schutzverordnung und die Vorgaben der Stadt zu berücksichtigen. Es gelten daher bis auf Weiteres die folgenden Regeln:
Es gilt die 2G+-Regel. Bei der Sportausübung im Schwimmbad und der Sporthalle müssen immunisierte Personen bis auf Weiteres zusätzlich einen aktuellen, negativen Antigen-Schnelltest nachweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Alternativ ist ein negatives PCR Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist, zulässig. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend, ebenso wenig die Schultests, wenn keine Bescheinigung vorliegt.
Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sind immunisierten Personen gleichgestellt.
Da die Ergebnisse der Schnelltests von uns geprüft werden müssen, sind diese mitzubringen. Wir treffen uns mit jeder Trainingsgruppe 15 Minuten vor Trainingsbeginn vor dem Eingang zum Gebäude, um die Bescheinigungen zu prüfen.
Im Laufe des Januars werden wir noch einmal alle vorhanden Impfzertifikate prüfen und das Datum der Impfung zu unseren Unterlagen nehmen.
Update 16.06.2021
Wir freuen uns unglaublich, dass es wieder los geht und wir möglichst viele von euch noch persönlich vor den Sommerferien wieder sehen.
Update 30.05.2021Aufgrund der neuen Corona Schutzverordnung (CoronaSchVo) vom 28.05.2021 und der endlich auch im Kreis Mettmann sinkenden Inzidenzwerte machen auch wir uns intensiv Gedanken um den Neustart des Trainingsbetriebes.
Die schlechte Nachricht vorweg: Es gibt derzeit noch keine offizielle Information über die Öffnung der Wasser Welt für die Öffentlichkeit und den Trainingsbetrieb. Die aktuellen Zahlen machen uns jedoch Mut, dass wir vielleicht sogar noch vor den Sommerferien die ein oder andere Trainingseinheit im Wasser absolvieren können. Heute wollen wir gerne die für uns relevanten Punkte aus der CoronaSchVo für euch aufbereiten.
Die bisherigen Regelungen werden durch ein neues Vier-Stufen-Modell abgelöst, wobei die ersten drei Stufen in der CoronaSchVO festgelegt werden und die vierte das Infektionsschutzgesetz des Bundes mit der dort eingeführten „Bundesnotbremse“ definiert.
Von Bedeutung sind für den Sport folgende drei Stufen:
Die Zuordnung zu einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt erst, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. In umgekehrte Richtung geht es, wenn der Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird.
Die grundsätzlich gute Nachricht der aktuellen CoronaSchVo: Das generelle Betriebsverbot für Hallenbäder ist weggefallen. Die neue CoronaSchVO kennt nur noch Schwimmbäder, die in Abhängigkeit von der Inzidenzstufe für verschiedene Personengruppen und Tätigkeiten öffnen dürfen.
Was bedeuten die Stufen konkret für uns?
Zulässig ist in der Inzidenzstufe 3 die Sportausübung im Freien nach § 14 CoronaSchVO. In Inzidenzstufe 3 dürfen die Bäder für die Anfängerschwimmausbildung sowie Wettkämpfe und Training von Profiligen, Berufssportlern sowie offiziell benannten Bundes- und Landeskadern an den Bundes- und Landesstützpunkten den Betrieb aufnehmen. Zusätzlich ist das Training im Freibad mit gewissen Auflagen möglich.
Für uns bedeutet dies: Wir müssen auf jeden Fall auf die Stufe 2 warten.
Jetzt wird es leider etwas komplizierter. Denn die Situation in den Bädern muss aus Sicht des Badbetreibers und der Vereine betrachtet werden. Wir beschränken uns hier der Einfachheit halber auf die Vereinssicht, die strengere Regeln beinhaltet als für die Badbetreiber vorgegeben.
Für das Training im Hallenbad gilt, dass für den kontaktfreien Sport der Mindestabstand eingehalten werden muss. Der Kontaktsport wird auf 12 Personen begrenzt.
Aber wo ist unser Trainingsbetrieb einzuordnen? Leider ist noch immer nicht eindeutig festgelegt, ob das Schwimmen in Bahnen als kontaktfreier Sport einzustufen ist. Wir alle wissen, dass das Einhalten des Abstandes sowohl beim Schwimmen und erst recht in den Schwimmpausen schwierig einzuhalten ist. Die nachweislich reduzierte Infektionsgefahr durch das gechlorte Wasser hat bedauerlicherweise keine Eingang in die Regelungen gefunden. Insofern müsste vermutlich die strengere Regelauslegung greifen und wir müssten das Schwimmtraining als Kontaktsport einordnen. Ein Training wäre demnach dann ggf. in zwei Gruppen auf den Bahnen 1 und 4 (5 Meter Abstand zwischen den Gruppen) mit maximal 12 Aktiven pro Bahn möglich.
Grundsätzlich gilt für die Teilnahme am Training das 3G-Prinzip (Getestet – Geimpft – Genesen).
Jetzt wird es zum Glück ganz einfach: In der Inzidenzstufe 1 ist in geschlossenen Hallen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen zugelassen. Und sofern die Inzidenzstufe 1 für das ganze Land gilt, fällt die Verpflichtung zum Negativtestnachweis weg.
Update 28.10.2020
Mit den von der Bundesregierung heute verkündeten drastischen Einschränkungen mit Gültigkeit vom kommenden Montag an, haben wir uns dazu entschieden, den Trainingsbetrieb mit sofortiger Wirkung einzustellen. Angesichts der aktuellen Lage halten wir es nicht für sinnvoll an den beiden noch möglichen Trainingseinheiten am Donnerstag und Samstag festzuhalten.
Letztlich stellen wir uns mit dieser Entscheidung auch unserer Verantwortung, die weitere Ausbreitung des Virus so schnell wie möglich einzudämmen. Wir tun dies in der Hoffnung, dass wir dann im Dezember wieder in den Trainingsbetrieb einsteigen können.
Damit verbunden ist leider auch die Absage sämtlicher für dieses Jahr noch geplanter Aktivitäten: Der Schwimmspaß für die Jüngsten, die Mehrlagenmeisterschaft und die Weihnachtsfeier fallen aus.
Update 17.10.2020
Wir freuen uns sehr, dass wir voraussichtlich nach den Herbstferien die Duschen auch wieder nach dem Training öffnen können. Das Verfahren ist bereits mit dem Team der Wasser Welt abgestimmt, es fehlt lediglich noch das OK vom Ordnungsamt.
Die Duschzeit muss jedoch auf ein kurzes Abduschen beschränkt bleiben um das Chlorwasser vom Körper zu spülen. Der Zugang zu den Duschen erfolgt von der gekennzeichneten Seite (von den Umkleiden). Der Zugang wird analog zur Duschzeit vor dem Training so geregelt, so dass die maximal zulässige Anzahl von Personen in den Duschen nicht überschritten wird. Die Duschzeit endet spätestens 10 Minuten nach Ende der Wasserzeit der jeweiligen Gruppe, so dass für das Personal noch ausreichend Zeit zur Reinigung der Duschen bis zur Nutzung durch die nächste Gruppe verbleibt. Dabei gibt es die folgenden Ausnahmen:
Damit haben wir auch unser Dokument zum Trainingsablauf und das Trainings- und Hygienekonzept angepasst.
Update 14.09.2020
Nach den Erfahrungen der ersten Wochen haben wir die Zeiten wieder etwas angepasst. Montags gelten für alle Gruppen weitestgehend wieder die normalen Trainingszeiten (siehe angepasste Tabelle unten).
Update 19.08.2020
Wir haben das Dokument für den Trainingsablauf nach einer weiteren Abstimmungsrunde mit der Wasserwelt noch einmal leicht aktualisiert. Es haben sich nur geringfügige Änderungen ergeben (Nutzung der Sammelumkleiden). Alle Zeiten und die generellen Abläufe haben sich nicht verändert.
16.08.2020
Auf dieser Seite informieren wir euch immer über die aktuellen Gegebenheiten, Regeln und Trainingszeiten.
Die Grundlage für den Trainingsbetrieb bildet unser Trainings- und Hygienekonzept. Darüber hinaus haben wir die relevanten Punkte für den Trainingsablauf noch einmal in einem separaten Dokument zusammen gestellt. Bitte unterstützt uns in den kommenden Wochen so gut wie möglich, damit wir einen reibungslosen Trainingsbetrieb durchführen können.
ACHTUNG: Die Teilnahme am Training ist nur möglich, wenn vor der ersten Teilnahme die Verhaltens_und_Hygieneregeln unterschrieben bei den Trainern abgegeben werden. Diese Regelung gilt für alle Mannschaften.
Bis auf weiteres trainieren wir zu den folgenden Zeiten:
Tag |
Mannschaft |
Trainingszeit (Wasserzeit) |
Montag |
Nachwuchs |
17:15 – 18:15 Uhr |
|
2. Mannschaft |
18:15 – 19:15 Uhr |
|
1. Mannschaft |
19:15 – 20:30 Uhr |
|
Masters |
20:30 – 21:30 Uhr |
Donnerstag |
2. Mannschaft |
16:30 – ca. 17:30 Uhr |
|
1. Mannschaft |
17:30 – ca. 18:30 Uhr |
Samstag |
Nachwuchs |
12:30 – ca. 13:15 Uhr |
|
1. Mannschaft |
13:15 – 14:10 Uhr |
Der Einlass in das Gebäude und die Umkleiden kann ausschließlich zu diesen Zeiten erfolgen:
Tag |
Mannschaft |
Bahnen |
Treffpunkt vor dem Gebäude |
Montag |
Nachwuchs |
1 – 4 |
17:00 Uhr |
|
2. Mannschaft |
1 – 4 |
17:55 Uhr |
|
1. Mannschaft |
1 – 4 |
18:55 Uhr |
|
Masters |
1 – 4 |
20:15 Uhr |
Donnerstag |
2. Mannschaft |
1 – 4 |
16:15 Uhr |
|
1. Mannschaft |
1 – 4 |
17:10 Uhr |
Samstag |
Nachwuchs |
1 – 4 |
12:15 Uhr |
|
1. Mannschaft |
1 – 4 |
12:55 Uhr |
Um eine Gruppenbildung zu vermeiden, werden die Sportler*innen in Gruppen von den Trainern in die Umkleiden geleitet. Ein eigenständiges Eintreten in die Umkleiden, Duschen und Schwimmhalle ist nicht gestattet. Ebenso dürfen Eltern nicht mit in das Gebäude kommen.
Der Treffpunkt ist immer vor dem Außeneingang. Dabei ist jederzeit ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Sportler*innen einzuhalten. Beim Betreten des Gebäudes und der Umkleiden ist von allen Sportler*innen ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Die Sportler*innen müssen pünktlich zum Training erscheinen (Nicht früher und auch nicht später). Nach den Einlasszeiten wird die Tür zum Eingang der Umkleiden abgeschlossen, so dass ein späteres Umkleiden nicht möglich ist.
Wir bitten darum, dass die Schwimmkleidung bereits unter der Straßenbekleidung zu Hause angezogen wird, um die Umziehzeiten zu verkürzen (aber bitte an Unterwäsche für nachher denken).
Die Schränke können genutzt werden, es gibt allerdings keine Möglichkeit, die Schränke abzuschließen. Auch wenn die Eingangstür zu den Umkleiden während des Trainings geschlossen ist, sollten Wertgegenstände möglichst zu Hause bleiben, oder aber in der Schwimmtasche mit in die Halle genommen werden.
In der Halle werden den einzelnen Bahnen Wartebereiche zugewiesen, in denen auch die Taschen abgestellt werden können. Dort warten die einzelnen Gruppen auch nach dem Duschen (Zugang nur aus der Schwimmhalle), bis sie von den Trainern zum Training gerufen werden (die vorherige Gruppe muss erst vollständig das Wasser verlassen haben). Auch hier bitten wir darum, dass der Abstand von 1,5 Metern selbstständig eingehalten wird. Platz haben wir genug.
Das Ende des Trainings werden wir, wie den Trainingsbeginn auch, gestaffelt durchführen. Die Duschen können nach dem Training nicht genutzt werden. Bitte das Duschen zu Hause unbedingt nachholen, um das Chlorwasser von der Haut abzuspülen. Die Sportler*innen ziehen sich nach dem Training möglichst schnell um und verlassen umgehend das Gebäude. Wir gehen davon aus, dass alle Sportler*innen ca. 10 Minuten nach dem Ende des Trainings das Gebäude verlassen haben (als Richtwert für die abholenden Eltern). Beim Verlassen der Umkleiden und des Gebäudes ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Die Nutzung von Föhnen jeglicher Art ist untersagt. Für den Winter bitte daher unbedingt an eine geeignete Kopfbedeckung denken.